<< Sicherheitssoftware illegal? | Home | Call For Paper: Zweiter deutschsprachiger BCI-Kongress >>

Offene Standards?

Neue gesetzliche Definition für offene Standards?

Leider etwas zu spät - nach meinem Urlaub - kann ich auf http://www.ffii.de/wiki/offenestandards verweisen - eine beispielhaft kurze Vorwarnzeit hat scheinbar verhindert, dass eine vernünftige Entscheidung getroffen werden konnte. Mal sehen, welche Begriffe demnächst umdefiniert werden, damit die entsprechenden Entschlüsse besser aussehen.
Tags : ,



Kommentar hinzufügen Trackback senden