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Widerspruch zur Datenweitergabe

Opt Out Day 2009

Wusstest Du, dass Meldebehörden Deine Daten weitergeben dürfen?
Wusstest Du auch, dass Du dagegen Widerspruch einlegen kannst?
Nicht? Dann wird es Zeit für den Opt Out Day: 17. September 2009

Meldebehörden haben das Recht, persönliche Daten, wie zum Beispiel Adresse, Geburtstag, Konfession und Familienstand, an Dritte weiterzureichen, solange man sich nicht selbstständig und ausdrücklich in Schriftform dagegen ausspricht.

Nach all den Datenschutzskandalen der letzten Monate, angefangen bei der Deutschen Telekom bis hin zum Adresshandel aus Melderegistern und dem erfolgreichen Experiment von Verbraucherschützern, die sechs Millionen illegale Datensätze erfolgreich kaufen konnten, sträubt sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und mit ihm die große Koalition immer noch dagegen, uns vor Adresshändlern und Direktmarketing-Unternehmen zu schützen.

Denn für diese Unternehmen gilt nach wie vor das sogenannte “Listenprivileg”, das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten, ohne dass der Verbraucher zustimmen musste.

Wer das nicht möchte, muss dieser Datenerfassung und -weitergabe ausdrücklich widersprechen (sog. “Opt-out“).


(Text und Bild von www.optoutday.de)
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